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Kontrollpunkt 3 des HACCP-Konzepts: Reinigung und Desinfektion

Kontrollpunkt 3 des HACCP-Konzepts: Reinigung und Desinfektion

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Kontrollpunkt 3 des HACCP-Konzepts: Reinigung und Desinfektion

Als Bedarfsgegenstände, die der Beförderung von Lebensmitteln dienen, müssen Schläuche angemessen gereinigt sowie unter Umständen desinfiziert oder sterilisiert werden können. Um dies sicherzustellen, sollten die Anwender von Lebensmittel- und Getränkeschläuchen auf jeden Fall bei dem Hersteller oder dem Lieferanten der Schläuche schriftliche Unterlagen über deren Beständigkeit gegenüber Reinigungs- und Desinfektionsmitteln anfordern. Denn eine unangemessene Reinigung durch eine zu hohe Konzentration, falsche Einsatztemperaturen oder zu lange Standzeiten kann das Schlauchmaterial schädigen.

Die Beständigkeitslisten müssen neben den Grundreinigungsmitteln und verschiedenen Kombinationspräparaten deshalb auch exakte Aussagen über die Belastungsdauer sowie die maximalen Einsatztemperaturen und Konzentrationen enthalten. Angaben wie „kurzzeitig” oder allgemeine Hinweise auf Temperaturmöglichkeiten oder Einwirkungszeiten, auf die sich manche solcher Listen beschränken, sind dagegen nicht hilfreich. Aufgrund der Vielfalt und der ständig wechselnden Zusammensetzungen der Produkte können selbst die detailliertesten Unterlagen jedoch nicht alle Reinigungsmittel erfassen. ContiTech erteilt auf Anfrage aber die entsprechenden Auskünfte. Und falls nötig, werden die notwendigen Parameter mit den Herstellern der jeweiligen Reinigungsmittel abgestimmt. Die Produktions- und Hygienesicherheit ist somit gewährleistet.

Beständkeitslisten für Reinigungs- und Des-infektionsmittel geben dem Praktiker exakte Informationen über die Belastungsdauer sowie die maximalen Einsatztemperaturen und Konzentrationen.
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